Mittwoch, 29. Februar 2012

Strafanzeige gegen Nerzfarm Sörnsen-Schlesen



An die Staatsanwaltschaft Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit wird Strafanzeige erstattet wg. mutmaßlicher Verstöße gegen § 17 TierSchG i.Verbg. m. §§27ff. TierSchNutztV (Haltung von Pelztieren mit Übergangsfristen) und wg. Verstoßes gegen § 327 StGB (Unerlaubtes Betreiben von Anlagen) gegen folgendes Unternehmen:
- Verantwortliche der Fa. Sörnsen GmbH, Carsten und Nils Sörnsen, Barten, 24232 Schlesen-Neuenkrug


SACHVERHALT:
Am 30.11.2006 wurde die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erweitert um die Haltungsbedingungen für Pelztiere (Dritte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Diese Verordnung ist in drei Etappen aufgebaut: Am 11.6.2007 mussten erste Haltungsänderungen vorgenommen werden, die keinen  wesentlichen ökonomischen und baulichen Aufwand bedeuteten. Zum 11.12.2011 hin wurden jedoch wesentliche Änderungen, vor allem hinsichtlich der Größe der Käfige/Gehege, beauflagt, die durch die Angeschuldigten nachweislich nicht nur nicht umgesetzt wurden, sondern gegen die bewusst verstoßen werden, um mittels Klageverfahren Zeit zu gewinnen, um die seit dem 11.12.2011 tierquälerische Haltung weiterführen zu können.


Die dritte Stufe beginnt im Übrigen am 11.12.2016.


Seit dem 12.12.2011 verstoßen die Verantwortlichen nachweislich gegen die Haltungsanforderungen gem. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, wie das Verwaltungsgericht Schleswig ausdrücklich in seinem Beschluss v. 22.12.2011 ausgeführt hat:


„Unstreitig erfüllen die Haltungseinrichtungen der Antragstellerin (Sörnsen GmbH, Anm. d. Verf.) nicht die in § 33 Abs. 1 Abs. 5 Nr. 1 TierSchNutztV vorgesehenen Voraussetzungen." (Az.: 1 B 58/11).
In einem rechtlich gleich gelagerten Fall bestätigt das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die diesbezüglichen Regelungen der Tierschutz-Nnutztierhaltungsverordnung für die Pelztiere (hier Nerze) rechtens sind (Beschluss des VG Düsseldorf v. 26.01.2012, Az.: 23 L 1939/11).


Da die Nerzfarm der hier Verantwortlichen seit dem 12.12.2011 illegal betrieben wird, liegt, neben der tierquälerischen Haltung über nunmehr 3 Monate, ebenfalls der Straftatbestand des unerlaubten Betreibens einer Anlage vor.


Entscheidend ist, dass nunmehr behördlicherseits unverzüglich gehandelt werden muss, da im März die sich auf dem Betrieb der Verantwortlichen befindlichen Zuchttiere verpaart werden. Der bis dato bereits illegale Betrieb wird dadurch um ca. das Vierfache wachsen, verbunden mit der tierquälerischen Haltung. Weit über 10.000 Nerze werden dann gegen jegliche Gesetzlichkeiten gehalten, dies ist den Verantwortlichen hier bewusst, die sich offen gegen die seit 5 Jahren allen Beteiligten bekannten gesetzlichen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stellen. Dies ist zu verhindern!


Folgender Grundsatz ist ausgeurteilt:


„Es gehört nämlich zu den Berufspflichten eines Gewerbetreibenden, sich über die einschlägigen Vorschriften zu unterrichten und auf dem Laufenden zu halten."
(Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts v. 2.6.1987, Az. 3 Ob OWi 76/87)



Manfred Paukstadt hat einen Link geteilt.
www.peta.de
Skandalös: Deutsche Pelzhändler werden offiziell vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt. PETA fordert Minister Rösler auf, die Unterstützung einzustellen. Das Bundesministerium fördert den Pavillon deutscher Pelzhändler auf der Pelzmesse „Hong Kong International Fur & Fashi...

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen